Prüfungen
GTÜ-Prüfungen & Plaketten – rund um Ihr Kfz in Erding
Ob Hauptuntersuchung HU, Änderungsabnahmen, Abgasuntersuchung, GAP- oder GWP – auch kurzfristig erhalten Sie für Ihr Auto, Motorrad, Ihr Wohnmobil, Ihren Campingwagen, Traktor oder Oldtimer in unserer GTÜ-Prüfstelle in Erding einen Prüfungstermin.
Und wenn Sie möchten, dürfen Sie uns dabei gerne über die Schulter schauen oder einen Kaffee an unserem ganz speziellen Platz an der Sonne genießen.
Amtliche Prüfungen GTÜ
Hauptuntersuchung HU – inklusive "Abgasuntersuchung"
Zeit für eine neue HU-Plakette? Die Kfz-Hauptuntersuchung können Sie eigentlich gar nicht mehr vergessen – weil wir Sie daran erinnern! Auch als Neukunde können Sie sich hier einfach eintragen und werden rechtzeitig an Ihren
HU-Prüfungstermin erinnert .
Bei Ihrem HU-Termin prüfen wir Ihr Kfz gemäß § 29 StVZO/Hauptuntersuchung – inkl. Abgasuntersuchung (UMA).
Fällig: in der Regel für alle Pkw und Krafträder 2 Jahre
Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO
Bei Veränderungen und Umbauten prüfen wir Ihr Fahrzeug hinsichtlich der Zulässigkeit des Umbaus. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie Ihren Änderungsnachweis von uns schriftlich.
Oldtimerbegutachtung für H- und 07er Kennzeichen nach § 23 StVZO
Verlassen Sie sich bei der Prüfung zur Erlangung des H-Kennzeichens oder eines 07er Kennzeichens auf unsere Kompetenz und Erfahrung.
Im Rahmen der Oldtimerbegutachtung verbinden wir die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit der sachverständigen Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands Ihres Fahrzeugs in seiner Gesamtheit und führen gleichzeitig eine Überprüfung hinsichtlich der Originalität mit seinen Hauptbaugruppen durch. Hierzu gehören Aufbau und Karosserie, Rahmen und Fahrwerk, Motor und Antrieb, Bremsen und Lenkung, Räder und Reifen, die Fahrzeugelektrik und der Fahrzeuginnenraum.
Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- oder Erdgasantrieb
Fahrzeuge, die mit Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden, benötigen in Ergänzung zur Hauptuntersuchung eine so genannte "Wiederkehrende Gasanlagenprüfung". Diese GWP führen wir für Sie gemeinsam mit der HU durch. Ausnahme: Ihr Fahrzeug mit Gasantrieb wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor der HU an der Gasanlage repariert und im Nachgang die GAP durchgeführt.
Fällig: HU & GAP für alle Kfz alle 2 Jahre. Die GAP darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als 12 Monate sein
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobil und Wohnwagen
Flüssiggasanlagen in Wohnmobil und Wohnwagen müssen hinsichtlich Zustand und Funktionalität alle 2 Jahre überprüft werden.
Fällig: alle 2 Jahre
Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung für die HU mit, wenn Sie eine zusätzliche Gasanlagenprüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen durchführen lassen möchten. Wir reservieren dann ausreichend Zeit für Sie!