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PRÜFUNGEN - ZUVERLÄSSIG, TRANSPARENT UND NAH AM KUNDEN
GTÜ-Prüfungen & Plaketten – rund um Ihr Fahrzeug in Erding
Ob HU, Änderungsabnahmen oder technische Prüfungen: In unserer GTÜ-Prüfstelle in Erding erhalten Sie kurzfristig und unkompliziert Ihren Wunschtermin – für Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger, Traktor oder Oldtimer. Mit fachlicher Präzision, moderner Prüftechnik und immer einem offenen Ohr für Ihre Fragen.
Und wenn Sie möchten, dürfen Sie uns bei der Prüfung gerne über die Schulter schauen – oder Sie genießen einen Kaffee an unserem „Platz an der Sonne“.
Ihre amtliche Hauptuntersuchung – sicher geprüft bei der GTÜ Erding
Ihre HU-Plakette ist fällig? Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig daran – selbstverständlich auch als Neukunde über unseren praktischen Erinnerungsservice. Bei Ihrem Termin prüfen wir Ihr Fahrzeug gemäß § 29 StVZO, inklusive Abgasuntersuchung (UMA), sorgfältig, transparent und nach allen gesetzlichen Vorgaben.
Bei Ihrem HU-Termin prüfen wir Ihr Kfz gemäß § 29 StVZO/Hauptuntersuchung – inkl. Abgasuntersuchung (UMA).
Fälligkeit: in der Regel für alle Pkw und Krafträder 2 Jahre
Zum Erinnerungsservice HU-PrüfungsterminÄnderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO
Umbauten oder technische Veränderungen am Fahrzeug müssen eingetragen werden – wir prüfen, ob Ihr Umbau zulässig ist. Bei erfolgreicher Abnahme erhalten Sie Ihren Änderungsnachweis direkt von uns.
Oldtimerbegutachtung für H- und 07er-Kennzeichen nach § 23 StVZO
Für ein H-Kennzeichen oder ein 07er-Kennzeichen braucht es eine sorgfältige und fachkundige Prüfung. Wir kombinieren hierfür die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit der umfassenden Bewertung des Pflege- und Erhaltungszustands sowie einer detaillierten Originalitätsprüfung.
Geprüft werden unter anderem:
• Aufbau & Karosserie • Rahmen & Fahrwerk • Motor & Antrieb • Bremsen & Lenkung • Räder & Reifen • Fahrzeugelektrik • Innenraumzustand
So stellen wir sicher, dass Ihr Klassiker die Anforderungen an ein historisches Fahrzeug erfüllt – fachkundig, leidenschaftlich und mit viel Erfahrung.
GASANLAGENPRÜFUNGEN FÜR FAHRZEUGE,
WOHN- UND FREIZEITMOBILE
Fahrzeuge mit Flüssiggas- oder Erdgasantrieb
Fahrzeuge mit Flüssiggas- oder Erdgasantrieb benötigen zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP). Diese führen wir für Sie direkt im Rahmen der HU durch. Eine Ausnahme besteht nur, wenn innerhalb des letzten Monats eine Reparatur an der Gasanlage erfolgte und anschließend bereits eine GAP durchgeführt wurde.
Fälligkeit: HU & GAP alle 2 Jahre. Die GAP darf zum HU-Termin maximal 1 Monat alt sein.
Wohnmobile, Wohnwagen und Freizeitmobile
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und anderen Freizeitmobilen müssen alle 2 Jahre hinsichtlich Zustand und Funktion geprüft werden. Bitte informieren Sie uns bereits bei der HU-Terminvereinbarung, wenn Sie zusätzlich eine Gasanlagenprüfung wünschen – so reservieren wir ausreichend Zeit für Ihr Fahrzeug
Fälligkeit: alle 2 Jahre